ANWÄLTE beraten
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Gründe für Eheleute ein Testament aufzusetzen Anwälte beraten Eheleute

- Glücklich verheiratet...
- Sie wohnen in einem Einfamilienhaus, haben zwei Kinder und erfreuen sich des Lebens. über den Todesfall und die Verteilung Ihres Vermögens machen Sie sich noch keine Gedanken. Dennoch kann ein Todesfall plötzlich und unerwartet eintreten und das Leben Ihrer Familie grundlegend ändern.
- Wissen Sie, was Sache ist?
- Ohne ein Testament würde die gesetzliche Erbfolge eintreten. Ihr Ehepartner und Ihre gemeinsamen Kinder bilden eine Erbengemeinschaft. Sie sitzen in einem Boot und müssen einen einheitlichen Kurs steuern, was oft schwer fällt. Die vom Gesetz geforderte einheitliche Willensbildung ist nicht immer leicht zu erzielen.
- Die nachfolgenden Fragen zeigen, wie wichtig es ist, möglichst frühzeitig die Vermögensverhältnisse für den Fall des eigenen Todes zu regeln.
- Haben Sie sich schon einmal gefragt
- Ist mein Ehegatte bei der Verwaltung des Einfamilienhauses auf die Zustimmung der Kinder angewiesen?
- Sollen - neben meinem Ehepartner - auch meine Eltern bei der Verwaltung des Hauses miterben und mitbestimmen? (bei kinderlosen Familien)
- Ist die wirtschaftliche Lebensgrundlage meines Ehepartners abgesichert oder muss dieser Streit zwischen den Erben befürchten?
- Wer soll sich um meine noch minderjährigen Kinder kümmern?
- Ist für den Unterhalt und die Ausbildung meiner Kinder gesorgt?
- Wie spare ich Erbschafts- und Schenkungssteuer?
- Wie kann ich liebgewonnene Personen bedenken und ungewollte oder missliebige Erben ausschließen?
- Dies ist nur ein kleiner Ausschnitt von Fragen, die Sie sich rechtzeitig - zu Lebzeiten - stellen sollten.
- Den qualifizierten Rat eines Anwalts oder einer Anwältin einzuholen ist in diesem Fall mehr als wichtig.
- Vorbeugen ist besser als abwarten.
- Ein Testament oder ein Erbvertrag ist stets besser als die Regelung, die das Gesetz vorgibt.
- Regeln Sie, was zu regeln ist, damit der Erbfall für die Hinterbliebenen nicht noch zusätzlich eine Belastung wird.
- Ihr Anwalt im Familien- und im Erbrecht hilft.
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Gründe für Lebenspartner ein Testament aufzusetzen Anwälte beraten Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

- Auch wenn Sie noch gar nicht daran denken
- Mit Ihrem Partner leben Sie in einer nichtehelichen Gemeinschaft. über den Tod und die Verteilung Ihres Vermögens machen Sie sich noch keine Gedanken. Dennoch kann ein Todesfall plötzlich und unerwartet eintreten und das Leben Ihres Partners grundlegend ändern.
- Ist Ihr Partner auch Ihr Erbe ?
- Das Bürgerliche Gesetzbuch erkennt Ihren Partner nicht als Erben an. Nach dem Gesetz erben die nächsten Verwandten (Kinder oder Eltern) oder auch Ihr noch nicht geschiedener Ehegatte.
- Die nachfolgenden Fragen zeigen, wie wichtig es ist, möglichst frühzeitig die Vermögensverhältnisse für den Fall des Todes zu regeln.
- Haben Sie sich schon einmal gefragt
- Wer soll mein Vermögen endgültig erhalten?
- Wie sichere ich meinen Partner ausreichend ab?
- Wie kann ich meinem Partner vermitteln, mit meinem Vermögen in der von mir gewünschten Weise umzugehen?
- Wer soll sich um meine noch minderjährigen Kinder kümmern?
- Ist für den Unterhalt und die Ausbildung meiner Kinder gesorgt?
- Ist die Adoption von Kindern vorteilhaft?
- Wie spare ich Erbschaftsteuer bei der Übertragung des Vermögens?
- Dies ist nur ein kleiner Ausschnitt von Fragen, die Sie sich rechtzeitig - zu Lebzeiten - stellen sollten. Den qualifizierten Rat eines Anwalts oder einer Anwältin einzuholen ist in diesem Fall mehr als wichtig.
- Vorbeugen ist besser als abwarten
- Ein Testament oder ein Erbvertrag ist stets besser als die Regelung, die das Gesetz vorgibt.
- Regeln Sie, was zu regeln ist, damit der Erbfall für die Hinterbliebenen nicht noch zusätzlich eine Belastung wird.
- Ihr Anwalt im Familien- und im Erbrecht hilft.
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Gründe für Unternehmer ein Testament aufzusetzen Anwälte beraten Unternehmer

- Auch wenn Sie noch gar nicht daran denken
- Als Unternehmer eines jungen, aufblühenden Unternehmens tragen Sie Verantwortung sowohl für den Betrieb als auch für Ihre Mitarbeiter. Sie führen eine glückliche Ehe mit kleinen Kindern. über den Tod und die Verteilung Ihres Vermögens machen Sie sich noch keine Gedanken.
- Dennoch kann ein Todesfall plötzlich und unerwartet eintreten und das Leben Ihrer Familie grundlegend ändern.
- Wissen Sie, was Sache ist?
- Das Bürgerliche Gesetzbuch schützt den Betrieb nicht als Einheit. Es teilt diesen vielmehr auf die gesetzlichen Erben auf. Das sind Ihr Ehepartner und Ihre Kinder. Haben Sie keine Kinder, treten an diese Stelle Ihre Eltern.
- Die nachfolgenden Fragen zeigen, wie wichtig es ist, möglichst frühzeitig die Vermögensverhältnisse für den Falle des eigenen Todes zu regeln.
- Haben Sie sich schon einmal gefragt
- Wie kann ich erreichen, dass der Fortbestand des Unternehmens gewährleistet ist und nicht durch eine Erbengemeinschaft gefährdet wird?
- Wie bestimme ich einen Nachfolger, der den Betrieb im Falle meines Todes leitet?
- Wie finde ich meine Kinder ab, die den Betrieb nicht übernehmen?
- Welche Vorsorgemaßnahmen treffe ich für die geplante Abfindung der Kinder?
- Wie sichere ich meinen Ehepartner ab?
- Wie muss ich die Nachfolge mit meinem Partner in der (betrieblichen) Gesellschaft abstimmen?
- Wie schaffe ich steuergünstige Voraussetzungen für die Betriebsnachfolge?
- Dies ist nur ein kleiner Ausschnitt von Fragen, die Sie sich rechtzeitig - zu Lebzeiten - stellen sollten.
- Den qualifizierten Rat eines Anwalts oder einer Anwältin einzuholen ist in diesem Fall mehr als wichtig.
- Vorbeugen ist besser als abwarten.
- Ein Testament oder ein Erbvertrag ist stets besser als die Regelung, die das Gesetz vorgibt.
- Regeln Sie, was zu regeln ist, damit der Erbfall für die Hinterbliebenen nicht noch zusätzlich eine Belastung wird.
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Gründe für Eheleute unterschiedlicher Nationalität ein Testament aufzusetzen Anwälte beraten Eheleute unterschiedlicher Nationalität

- Wer hätte das gedacht?!
- Sie sind mit einem Partner aus dem Ausland verheiratet und haben gemeinsame Kinder. über den Tod und eine Verteilung Ihres Vermögens haben Sie sich bisher noch keine Gedanken gemacht.
- Vielleicht leben Sie aber auch in einem bestimmten Land, Ihr Vermögen Ð beispielsweise Grundbesitz Ð verteilt sich jedoch auf mehrere andere Staaten.
- Ein Todesfall kann jederzeit unerwartet eintreten und das Leben Ihrer Familie grundlegend ändern. Von einem Moment zum anderen ist möglicher Weise entschieden, wie Ihr Leben oder das Leben Ihres Partners und der Familie weiter geht.
- Sie sollten wissen:
- * In jedem Staat unterscheiden sich die erbrechtlichen Regelungen
- * Ohne Testament gilt das Recht des Landes, dem der Verstorbene angehört
- Das heißt in der Praxis:
- Ehegatten werden teilweise schlechter gestellt und Grundvermögen kann besonderen Regelungen unterliegen. Gesetzliche Vorgaben können Überraschungen bringen und Ihrem Willen nicht immer entsprechen.
- Fragen über Fragen
- Um Überraschungen vorzubeugen, sollten Sie folgendes frühzeitig klären:
- * Wird der Ehegatte gemeinsam mit den Kindern Erbe?
- * Was geschieht mit Immobilienvermögen im In- und Ausland?
- * Welche Besonderheiten ergeben sich für die Erbschafts- und Schenkungssteuer?
- * Wer kümmert sich um minderjährige Kinder?
- * Ergeben sich Besonderheiten für die Absicherung des Unterhaltes und die Ausbildung der Kinder ?
- * Ergeben sich Besonderheiten bei der wirtschaftlichen Absicherung der Lebensgrundlage des Ehepartners?
- Über diese und weitere wichtige Punkte sollten Sie sich zum Wohl Ihrer Familie Klarheit verschaffen, denn eine persönliche Regelung ist stets besser als eine Regelung, die das Gesetz vorschreibt. Dies gilt insbesondere für Ehen zwischen Partnern aus unterschiedlichen Ländern, da die endgültige Regelungsform auch im Ausland anerkannt sein muss. Vorbeugen ist besser als abwarten.
- Abwarten kann sehr negative Folgen für Sie oder Ihre Familie haben. Den qualifizierten Rat eines Anwalts oder einer Anwältin im Familien- und Erbrecht einzuholen ist daher mehr als wichtig.
- Ihr Anwalt im Familien- und Erbrecht hilft.
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Gründe für Geschiedene, ihren Versorgungsausgleich zu überprüfen

- Anwälte beraten geschiedene Eheleute
- Lang, lang ist's her
- Auch wenn Sie schon gar nicht mehr daran denken: Mit der Ehescheidung wurde der Versorgungsausgleich durchgeführt. Dabei konnten nur die Anrechte auf Renten berücksichtigt werden, die zum Zeitpunkt Ihrer Scheidung feststanden.
- Ihre neue Situation: Sie gehen in Kürze in Rente oder Ihr Versorgungsfall steht bevor.
- Das heißt: Sie müssen jetzt aktiv werden. Machen Sie die Ihnen zustehenden Rentenansprüche geltend. Untätigkeit kann Geldverlust bedeuten! Wenn sie jetzt nichts tun, wird Ihre Rente nur unter Berücksichtigung der Entscheidung im Scheidungsurteil berechnet.
- Denn:
- * Betriebsrenten werden nicht ausgeglichen, auch wenn Ihr geschiedener Ehepartner zwischenzeitlich einen Anspruch hat
- * Nachträgliche Änderungen der Bewertung und Berechnung der Renten führen nicht automatisch zu einer Veränderung des Versorgungsausgleichs
- Gut zu wissen:
- Trifft es in Ihrem Fall zu, dass sich seit dem Scheidungsurteil Ihre oder die Rentenansprüche Ihres geschiedenen Partners wesentlich geändert haben, weil:
- * sich die Berechnungen der gesetzlichen Rentenanwartschaften oder der Beamtenversorgung geändert haben und/oder
- * sich die Bewertung und der Aus gleich von betrieblichen Renten, Zusatzrenten, berufsständischen oder sonstige Versorgung geändert hat?
- Trifft es in Ihrem Fall zu, dass Ihr geschiedener Ehepartner bereits eine Rente bezieht, Sie auch bald in Rente gehen und im Scheidungsurteil
- * eine Betriebsrente nicht oder nicht vollständig ausgeglichen wurde
- * eine Zusatzrente zwar ausgeglichen wurde, deren Berechnung sich später aber verändert hat
- * im Scheidungsurteil der spätere schuldrechtliche Versorgungsausgleich vorbehalten wurde?
- Vorbeugen ist besser als abwarten.
- In den genannten Fällen kann der Versorgungsausgleich auch heute noch geändert werden.
Machen Sie Ihre Rechte geltend.
Holen Sie den qualifizierte Rat einer Anwältin oder eines Anwaltes im Familien- und Erbrecht ein, um Ihre Rechte wahrzunehmen.
